IE11 is no longer supported
We do not support Internet Explorer 11 and below. Please use a different web browser.

Wild Storm Team / WILDSTORM

  • Corporation
  • Casual
  • Role play
  • Transport
    Transport
  • Security
    Security

Spearhead of logistics in heavy Combat Service Support – CSS

Nunquam retrorsum – Niemals zurück

DISCORD

HOMEPAGE

TEAMSPEAK
www.ts2.blazing.de Blazing Team Channel Star Citizen (PW members only)



History

Das Wild Storm Team (WST) ist ein paramilitärischer Verband, welcher mit der UEE kooperiert und die Rechte und Gesetze der UEE und deren befreundeten Organisationen anerkennt. Verbandsführer ist KEL AMANON.

Homepage WST-Clan

ALLIANZ

GUILDED

PAKT-Member (12/2020):

BEFREUNDETE ORGANISATIONEN

ORGANISATIONEN UNTER BEOBACHTUNG

ALLIANZ GAMING

Moments of CON42

Links

Loadout and Ships

Assets and Equipment

Trading

News, Tools and Resources

Beer and Music

Starmap

Server-Status and Telemetry

Manifesto

Das Wild Storm Team (WST) leistet der UEE und den Organisationen befreundeter Allianzen bei Anforderung im Bündnis- und im Verteidigungsfall schwere Einsatzunterstützung oder errichtet vorgeschobene Operationsbasen. Der Beistandsverpflichtung wird auf der Grundlage der Allianzregeln uneingeschränkt nachgekommen.

Das Wild Storm Team (WST) ist ein paramilitärischer Verband, welcher mit der UEE kooperiert und die Rechte und Gesetze der UEE und deren befreundeten Organisationen anerkennt. Verbandsführer ist KEL AMANON. Das WST ist spezialisiert darauf, Handelsrouten zu überwachen und Schiffe zu kontrollieren. Die Einsatzgebiete liegen häufig am Rand bekannter Systeme. Das WST ist mit Einsatzregeln und Vollmachten der UEE ausgestattet und handelt in diesem Rahmen im eigenen einsatztaktischem Ermessen.

Maßgeblich ist hier die Prisenordnung nach dem Prisenrecht der UEE (vgl. CHARTER Kontroll-, Beute-, Banngut- sowie Blockaderecht). Wir sind keine Piraten – Piraten wird jedoch Parley gewährt.

Die Wahrnehmung der Kontrollrechte und die Kontrolle der Schiffe erfolgt durch Langreichweiten-Scanner oder besondere technische Einrichtungen. Bei nicht eindeutigen Ergebnissen und Verweigerung des Kontrollrechts erfolgt eine Boarding Operation nach folgenden Regeln:

Bei der Ship-to-ship Boarding Operation handelt es sich um eine militärische Aktion, bei denen ein Soldat (Enter-Kommando) in ein feindliches Schiff eingesetzt wird. Das Feuerteam ist das Mindestelement einer Enterkommandogruppe, bestehend aus 2 gepanzerten Soldaten. Ein Boarding Squad ist eine Einsatzeinheit bestehend aus 3-5 gepanzerten Feuerteams und einem Sanitäter. Der Kommandobefehl ist einem Offizier oder einem leitenden Unteroffizier zugeteilt, der als OIC (verantwortlicher Offizier) am Trupp teilnimmt. Ein Enterkommando besteht aus einem oder mehreren Squads und ist für die Durchführung des Vorgangs zuständig.
der OIC koordiniert, wählt Kräfte aus, ordnet Missionsziele zu und priorisiert diese. Er wird vom CO eines Schiffes oder einer Basis ernannt, der auch seine Entscheidungen überprüft und genehmigt. CO ist in der Regel der Verbandsführer KEL AMANON. In kleinen Operationen dient der MC als Trupp-OIC, aber bei großangelegten Operationen koordiniert er von einer taktischen Kommandozentrale aus (normalerweise am / nahe dem Punkt des Eindringens).
Der Eintritt wird normalerweise von einer oder meheren Cutlass Black durchgeführt. Der Pilot oder der Staffelführer hat die volle Entscheidungsbefugnis, sich zu lösen, wenn die taktische Situation gefährlich wird, selbst wenn das Boarding nicht erfolgreich beendet werden konnte.

Empfohlene Prioritäten sind normalerweise die Sicherung der Brücke, des Maschinenraums, der Waffenkontrollbereiche und schließlich die Neutralisierung des verbleibenden feindlichen Widerstands.

Der Krieg ist der Vater aller Dinge und der König aller. Die einen macht er zu Göttern, die andern zu Menschen, die einen zu Sklaven, die andern zu Freien.

Heraklit

Charter

Prisenordnung nach Prisenrecht der UEE
WILD STORM TEAM (WST)

Umgesetzt im ständigen Befehl der Flotte Nr. 10

Zum Prisenrecht gehören:

  1. das Kontrollrecht
  2. das Beuterecht gegenüber Schiffen feindlicher Organisationen
  3. das Banngutrecht sowie
  4. das Blockaderecht gegenüber Schiffen neutraler Organisationen

Kontrollrecht
Das Kontrollrecht erlaubt den Kriegsparteien das Anhalten und die Kontrolle der Papiere aller Handelsschiffe, gegebenenfalls auch ihre Durchsuchung, um die zur Ausübung des Prisenrechts erforderlichen Feststellungen zu treffen. Nur feindliche Schiffe haben dagegen das Recht zum Widerstand, was allerdings die gewaltsame Durchsetzung der prisenrechtlichen Maßnahmen erlaubt. Vom Kontrollrecht ausgenommen sind neutrale Handelsschiffe im Geleit von eigenen Kriegsschiffen. Hier besteht eine Auskunfts- und ggf. eine Untersuchungspflicht des Verbandsführers.
Der weitere Umfang der zulässigen Maßnahmen richtet sich ausschließlich nach der Organisationen des Schiffes, nicht nach der Nationalität von Eigner oder Schiffsführer. Eine Änderung zur Umgehung des Prisenrechts während oder kurz vor Beginn der Feindseligkeiten ist jedoch wirkungslos.

Beuterecht
Bei Schiffen feindlicher Organisationen ist die so genannte Aufbringung (Übernahme der Befehlsgewalt über das Schiff), Einbringung (Verbringung in einen eigenen Raumhafen) und Einziehung von Schiff und Ladung zulässig. Persönliche Gegenstände von Mannschaft und Zivilisten sind hier und auch in allen folgenden Fällen ausgenommen. Ladung, die Eigentum Neutraler ist, muss in der Regel zurückgegeben oder entschädigt werden.

Banngutrecht
Auf neutralen Schiffen darf Banngut, soweit es für den Feind bestimmt ist, beschlagnahmt und eingezogen werden. Das Schiff unterliegt ebenfalls der Einziehung, wenn mehr als die Hälfte der Ladung Banngut ist. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind gegen Neutrale nur in Ausnahmefällen zulässig.

Blockaderecht
Eine kriegführende Partei kann die Blockade vom Feind gehaltener Gebiete erklären. Dadurch werden neutrale Schiffe, die diese Gebiete zu erreichen versuchen, zu so genannten Blockadebrechern, die ebenfalls der Aufbringung und Einziehung unterliegen. Die Beteiligten müssen vor Beginn der Blockade benachrichtigt werden.

Aufgebrachte Schiffe und beschlagnahmte Waren werden als Prisen bezeichnet. Ihre Einziehung muss förmlich durch das Urteil eines Prisengerichts auf einem Planeten der UEE ausgesprochen werden. Damit geht das Eigentum an der Prise an die UEE über, in dessen Namen sie aufgebracht bzw. beschlagnahmt wurde. Fällt ein Urteil zugunsten des Eigentümers, muss die Prise zurückgegeben oder eine Entschädigung bezahlt werden.

Alternativ zu Einbringung und Einziehung ist unter bestimmten Umständen die Zerstörung von Prisen zulässig, bei Schiffen allerdings nur, wenn Zivilisten, Besatzung und Papiere des aufgebrachten Schiffes vor der Zerstörung an einen sicheren Ort gebracht werden. Rettungskapseln gelten dabei ausdrücklich nicht als ein sicherer Ort, wenn nicht ein bewohnbarer Planet oder ein anderes Schiff in der Nähe ist. Bei Schiffen im Geleit feindlicher Kriegsschiffe wird allgemein davon ausgegangen, dass sie Teil eines militärischen Verbands sind und sie daher auch wie Kriegsschiffe behandelt werden dürfen, die genannten Einschränkungen also nicht gelten. Auch für nach Prisenrecht zerstörte Prisen ist eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung erforderlich.